AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ADC-Elektronik GmbH

§ 1 Geltung der AGB
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma ADC erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst
wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch
dann, wenn Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen erfolgen. Solchen Gegenbestätigungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferungen , Leistungen gelten diese Bedingungen als
angenommen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart
oder schriftlich durch ADC-Elektronik bestätigt werden.

§ 2 Angebot und/oder Vertragsschluß
Angebote sind - auch in Prospekten, Anzeigen etc. - freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch
hinsichtlich der Preisangaben. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige
Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Änderungen im
Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten.
Der Käufer ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit
unserer schriftlichen Bestätigung.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
Verkaufsangestellte des Verwenders sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder
mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Die von uns angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, zuzüglich
Verpackungs- und Versendungskosten. Wenn keine andere Zahlungsmodalität schriftlich vereinbart
wird, liefern wir per Nachnahme auf Kosten des Auftragsgebers.
Soweit zwischen Vertragsschluß und Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der
Lieferung gültigen Preise.
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur
Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen
zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die
Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, ab dem entsprechenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe
von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Es wird vereinbart, daß wir für jede Mahnung, deren Kosten vom Käufer zu tragen sind, einen
pauschalen Mahnkostenbetrag von 10,00 Euro erheben können.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht
einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die
Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu
stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Im übrigen sind wir in diesem Falle berechtigt,
Vorauszahlungen oder Sicherungsleistungen zu verlangen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenanprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt wurden oder unstreitbar sind.

§ 4 Lieferung
a) Allgemein
Die Lieferung erfolgt , soweit nicht anders vereinbart, ab Lager Hamm auf Rechnung und Gefahr des
Kunden. Leistungs- und Erfüllungsort für unsere Vertragsverpflichtungen ist unser jeweiliger
Geschäftsstandort. Die Lieferung ist beim Empfang unverzüglich auf Vollständigkeit und Beschädigung
sowie Mängelfreiheit zu überprüfen.
b) Liefertermine und -fristen
Liefertermine und -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung und sind stets
unverbindlich sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Alle Liefertermine stehen unter
dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Belieferung seitens der Vorlieferanten. Teillieferungen sind
zulässig.Sollte sich die Auslieferung der Ware verzögern, so kann uns der Besteller eine Nachfrist von
14 Tagen setzen. Für die Einhaltung dieser Frist genügt die rechtzeitige Versendung der Ware. Höhere
Gewalt und sonstige unvorhersehbare Hindernisse die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren
Sorgfalt nicht abwenden können, gleich ob bei uns oder unserem Vorlieferanten aufgetreten, befreit
uns für die Dauer Ihrer Auswirkungen und im Falle der Unmöglichkeit voll von unserer Lieferpflicht. Wir
durch die oben genannten Gründe die Lieferung nachträglich unmöglich oder unzumutbar, sind wir
berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Im Falle unseres Lieferverzuges oder der, von uns zu verantwortenden Unmöglichkeit der Leistungen
sind Schadenersatzansprüche bei Kaufleuten ausgeschlossen, es sei den es liegt grobe Fahrlässigkeit
oder Vorsatz seitens unserer leitenden Angestellten oder der Firmenleitung vor.
Bei Nichtkaufleuten beschränkt sich die Schadenersatzpflicht , bei Verzug oder verschuldeter
nachträglicher Unmöglichkeit, auf den nachgewiesenen Schaden höchstens jedoch auf 10% des
Rechnungsbetrages der Ware mit der wir uns in Verzug befunden haben. Die Schadensbegrenzung
gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sollte der Besteller die bei uns bestellte Ware nicht
annehmen befindet er sich im Zahlungsverzug.
c) Zugang Rechnung
Der Besteller hat mit Zugang der Rechnung innerhalb von 30 Kalendertagen einen eventuellen
Nichterhalt der in der Rechnung aufgeführten Waren bei uns schriftlich mitzuteilen, ansonsten trägt er
die Beweislast für den Nichtzugang der bestellten Ware.

§ 5 Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald
die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks
Versendung unser Lager verlassen hat.
Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der
Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.
Auf schriftlichen Antrag des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung
versichert.

§ 6 Gewährleistung und Haftung
Innerhalb der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Lieferung wird mangelhafte Ware unter
Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche nachgebessert oder nach unserer Wahl
Ersatzlieferungen vorgenommen. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Erst bei
fehlgeschlagener Nachbesserung können sonstige Gewährleistungsansprüche geltend gemacht
werden.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in gespeicherter oder gedruckter Form
kann keine Gewähr übernommen werden. Sofern im Einzelfall durch ausdrückliche schriftliche
Vereinbarung dennoch eine Gewähr übernommen wird, bezieht sich dies nur auf die Richtigkeit des
Datenbestandes zur Zeit der Lieferung.
Sofern Dateien und Informationen von Dritten (Behörden oder sonstige priv. oder öff. Auskunftsstellen)
stammen und durch uns übernommen werden, wird eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit
nicht übernommen.
Mängel sind durch den Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der
Ware schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel, die innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden,
müssen unverzüglich nach Entdeckung mitgeteilt werden. Mangelhafte Liefergegenstände sind auf
eigene Kosten vom Käufer an uns zu versenden oder zur Besichtigung bereitzuhalten. Ein Verstoß
gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber dem
Verwender aus. Der Verwender steht dem Käufer nach besten Wissen zur Erteilung von Auskunft und
Rat über die Verwendung seiner Erzeugnisse zur Verfügung. Er haftet hierfür jedoch nur dann, wenn
hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es
sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für Schäden, für die wir nach der
vorstehenden Bestimmung haften, wird unsere Ersatzpflicht auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt.
Falls der Käufer verlangt, daß Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort
vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung
fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren
Standardsätzen zu bezahlen sind. Eine Haftung für übliche Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei
Nichtbefolgung unserer Benutzungsanweisungen und Veränderungen an den Produkten, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
Zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung sind wir nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seine
Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. Ohne unsere schriftliche Zustimmung sind Ansprüche,
die sich gegen uns richten, nicht abtretbar und können nur vom Käufer geltend gemacht werden.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die ADC aus jedwedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt
oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor.
Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns.
Erlischt das (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-)
Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig nach dem Rechnungswert auf uns
übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (mit-)
eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten
oder zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind
unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung,
unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem
Umfang an uns ab. Der Käufer ist bereits jetzt widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen
Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der
Käufer die Abtretung offenzulegen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns
unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten trägt der Käufer.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die
Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Hausgabeansprüche des Käufers
gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware
liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 8 Schutz- und Urheberrechte
Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten, falls er Kenntnis einer
Verletzung von Gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt
erhält. Die Regelung solcher Ansprüche und Verteidigung des Käufers gegen Ansprüche des
Rechtsinhabers wird durch uns auf eigene Kosten geregelt, soweit die Verletzung unmittelbar durch
ein von uns geliefertes Produkt entstanden ist. Wir sind grundsätzlich bemüht, dem Käufer das Recht
zur Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen
nicht möglich ist, sind wir nach eigener Wahl berechtigt, das Produkt so abzuändern, daß das
Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer
Nutzungsentschädigung zu erstatten.
Hat der Käufer das von uns gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder haben wir
aufgrund Anweisungen des Käufers das Produkt so gestaltet, daß hieraus Verletzungen von
Schutzgesetzen resultieren, ist der Käufer verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des
verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
Unsere Programme und die dazugehörenden Dokumentationen sind für eigenen Gebrauch des
Käufers, der eine einfache, nicht übertragbare Lizenz erhält, bestimmt. Ohne unsere vorherige
schriftliche Einwilligung darf der Käufer weder Programme noch Dokumentationen Dritten zugänglich
machen. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden,
eine Haftung oder ein Kostenersatz durch uns für solche Kopien ist ausgeschlossen. Sofern Originale
einen auf den Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Käufer auch auf Kopien
anzubringen.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Hamm.
Soweit der Käufer zu dem in § 24 AGBG bezeichneten Personenkreis gehört, wird Hamm als
Gerichtsstand vereinbart.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt für diese
Geschäftsbedingungen und den gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem
Vertragspartner.

§ 10 Teilnichtigtkeit
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar
sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt. Die betroffenen Bestimmungen sind so auszulegen bzw. zu ergänzen,
daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies
gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.

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